In Fall eines Fahrzeugbrands haben in der Regel unterschiedliche Parteien ein Interesse an der Aufklärung:
Der Eigentümer, da er zunächst einen finanziellen Verlust erleidet, solange bis klar ist, ob die Versicherung aufkommt. Bei Kränen, Schiffen, Lokomotiven und anderen gewerblich genutzten Fahrzeugen können Ausfälle zu enormen wirtschaftlichen Einbußen kommen.
Die Versicherung, da sie je nach Ursache das Fahrzeug und Ausfallkosten ersetzen muss.
Die Hersteller, da sie in Produkthaftung stehen und ständig bemüht sind, Materialien und Bauteile zu verbessern. Je nach Ursache, müssen Rückrufe eingeleitet werden und mangelhafte Bauteile ausgetauscht werden.
Die Staatsanwaltschaft, da bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Ursache des Brandes die Basis der Verhandlung ist.
Die Kriminalpolizei, da Fahrzeugbrände nicht immer auf technische Mängel zurückzuführen sind, sondern vorsätzlich gelegt sein können.
Wer auch immer unser Auftraggeber ist kann mit einer umfassenden Auftragsabwicklung mit organisatorischem Service und fundiertem technischen Know-how rechnen. Die vollumfängliche Ermittlung und das Erstellen klar strukturierter und leicht verständlicher Gutachten zeichnen uns besonders aus.